Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft erwartet durch das neue Lieferkettengesetz einen erheblichen Mehraufwand für Unternehmen.
Geschäftsführer Jerger sagte im Deutschlandfunk, die Firmen müssten zunächst von ihren ausländischen Lieferanten Zugang zu Informationen bekommen.
Dies bedeute einen höheren Zeitaufwand und zusätzliche Kosten für die Unternehmen, meinte Jerger. Der BVMW-Geschäftsführer betonte, die Unternehmen stünden ohnehin schon in einem harten Wettbewerb. Die neuen Auflagen belasteten sie zusätzlich.
Jerger begrüßt das Lieferkettengesetz grundsätzlich, sprach aber von einer „Insellösung“, da nicht alle Länder mitmachten. Insofern sei die Wirksamkeit zunächst fraglich. Er gab zu bedenken, sollte die EU-Kommission eine europaweite Regelung einführen, könnten sch die Auflagen für die Firmen ändern.

Unterschiedliches Echo von Wirtschaftsexperten
Bei Wirtschaftswissenschaftlern trifft das Lieferkettengesetz auf ein geteiltes Echo. Nach Einschätzung der Berliner Professorin Zimmer von der Hochschule für Wirtschaft und Recht hat der Gesetzgeber eine „wichtige erste Stellschraube“ für die Sicherung sozialer Mindeststandards entlang der Wertschöpfungsketten normiert – auch wenn die Ausgestaltung hinter den Erwartungen zurückgeblieben sei. Voraussetzung für eine aktive Beteiligung sei jedoch Transparenz – sowohl über die Lieferketten als auch über die unternehmerischen Maßnahmen nach dem LkSG.
Der Präsident des Kiel Instituts für Weltwirtschaft (IfW), Görg, kritisierte dagegen, das Gesetz sei zu einem Bürokratiemonster geworden, das die Akzeptanz bei den betroffenen Unternehmen kaum fördern werde.
Bundesregierung verteidigt Gesetz
Kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes hat die Bundesregierung die Maßnahmen erneut verteidigt. Es sei richtig, Unternehmen für die Einhaltung der Menschenrechte in die Pflicht zu nehmen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der zuständigen Ministerien für Arbeit, Wirtschaft, Entwicklung und Umwelt. Arbeitsminister Heil betonte, Ausbeutung, Zwangs- und Kinderarbeit seien keine Geschäftsmodelle für die soziale Marktwirtschaft. Wirtschaftliche Stärke müsse auf Verantwortung aufbauen.
Das Lieferkettengesetz gilt ab dem 1. Januar zunächst für etwa 600 große deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Es verpflichtet die Konzerne dazu, mehr auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz bei Zulieferern im Ausland zu achten. Ab 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern.
Diese Nachricht wurde am 30.12.2022 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
https://www.deutschlandfunk.de/mittelstand-erwartet-finanziellen-und-zeitlichen-mehraufwand-100.html