Autor: JUDID-Redaktion / 15. September 2022
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Dienstag (13.9.) zur Erfassung der Arbeitszeit stößt bei der Wirtschaft auf Kritik. Die Arbeitszeit sei systematisch zu erfassen, so das Gericht, das auf eine EuGH-Entscheidung vom Mai 2019 verweist.
„Dass das Urteil gerade in der momentanen Situation rechtskräftig wurde, ist haarsträubend.“ sagt der Vorsitzende des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) Markus Jerger. Im Gespräch mit der Funke-Mediengruppe übt der Mittelständler Kritik an der höchstrichterlichen Entscheidung. „Zurecht befürchten Unternehmen seit Langem durch die verschärfte Regelung zur Arbeitszeiterfassung mehr Belastung im betrieblichen Alltag“, so Jerger.
Zweifel an der Umsetzung
Nach seiner Einschätzung ist es noch nicht überall angekommen, wie bedrohlich die Lage in der Wirtschaft ist. Zudem hat Jerger Zweifel an der Umsetzbarkeit der BAG-Entscheidung: „Vom bürokratischen Mehraufwand einmal abgesehen, ist eine lückenlose Arbeitszeiterfassung in vielen Branchen, wie in der Gastronomie, in der Veranstaltungsbranche oder im Baugewerbe ohnehin nicht praktikabel.“
Nach Auffassung der Mittelstandsvereinigung belastet das Urteil nicht nur die Arbeitgeber. Auch Beschäftigte hätten das Modell der Vertrauensarbeitszeit geschätzt. „Das Argument, dass Beschäftigte vor der Ausbeutung geschützt werden müssen ist zwar richtig, dass sollte aber nicht den Unternehmen aufgebürdet werden. Vielmehr sollte man die Beschäftigten dazu befähigen, sich selbst zu schützen und zu einer gesundheitsfördernden Arbeitsweise animieren“, sagt Jerger. Das Urteil widersetze sich zudem dem Ziel, flexiblere Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen.
Quelle: dts, bo
