Berlin / Handelsblatt
Alle Lager kritisieren die Beitragserhöhung: Arbeitgeber, Gewerkschaften, Ärzte und Krankenkassen. Sie fordern vor allem umfassende Reformen bei der Finanzierung.
Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für höhere Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen sind auf breite Kritik gestoßen. Dabei steht die Befürchtung im Vordergrund, dass ohne Reformen in den kommenden Jahren weitere Erhöhungen drohen. „Im Grunde brauchen wir Ausgaben senkende Strukturreformen in allen Zweigen der Sozialversicherungen“, sagte Markus Jerger, Vorsitzender des Bundesverbandes Der Mittelstand (BVMW). „Eine weitere Erhöhung der Krankenkassenbeiträge kann sich Deutschland nicht mehr leisten.“ Schon jetzt habe man die größte Abgaben- und Steuerlast in Europa.
Heftige Kritik kam auch von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Die Eckpunkte seien enttäuschend und kämen einem Taschenspielertrick gleich, sagte der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA, Steffen Kampeter. Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes, nannte den Vorschlag einer Beitragserhöhung durch höhere kassenindividuelle Zusatzbeiträge „brandgefährlich“. Das verschärfe den Preiswettbewerb zwischen den Kassen um gesunde Patientinnen und Patienten und gefährde so das solidarische GKV-System.
Der Vorstandschef der Krankenkasse DAK-Gesundheit, Andreas Storm, sagte der „Bild“: „Der Minister hat eine strukturelle Unterfinanzierung der (gesetzlichen Krankenversicherung) GKV selbst angesprochen, will die Hälfte des Defizits aber mit Einmal-Maßnahmen lösen.“ Dadurch drohe den Versicherten 2024 die nächste Erhöhung. In die gleiche Kerbe schlug der CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger in der „Augsburger Allgemeinen“: „Die teils konfusen Einzelmaßnahmen werden nicht dazu führen, den absehbaren Beitrags-Tsunami aufzuhalten“, meinte er.
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen brachte eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ins Spiel. „Wir müssen mehr Solidarität im System schaffen“, sagte Dahmen der Deutschen Presse-Agentur. In diesem Jahr liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Verdienst von 58 050 Euro (4837,50 Euro pro Monat). Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. „Der Staat muss die Einnahmeseiten der gesetzlichen Krankenversicherung verbessern, damit am Ende nicht die Beitragszahlenden die Löcher stopfen.“