Corona-Testpflicht in Unternehmen: Mittelstandverband sieht „Lehrstück für Politikversagen“ von Thomas Schmidtutz
Die Testpflicht für Unternehmen sorgt in der Wirtschaft für großen Unmut. Die Regelungen seien unklar und kosteten Milliarden, warnt der Chef des Mittelstandverband BVMW, Markus Jerger.
München – Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) hat die Bundesregierung wegen der geplanten Testpflicht für Unternehmen scharf attackiert. Das Vorhaben sei „ein Lehrstück für Politik-Versagen“, erklärte BVMW-Bundesgeschäftsführer Markus Jerger am Dienstag gegenüber Merkur.de. Angesichts der geplanten Maßnahmen kündigte Jerger zudem Widerstand an. Der Mittelstand „muss und wird sich wehren“, sagte er. Daher bereite man als Verband „die dafür erforderlichen rechtlichen Schritte vor.“
Mittelstandsverband: Politik muss für Kosten aus Testpflicht aufkommen
Die Corona-Testpflicht sowie die entsprechenden administrativen Kosten führten bei den Unternehmen insgesamt zu Kosten von „gut sieben Milliarden Euro pro Monat“, warnte Jerger. Diese Belastungen müsse der Staat auffangen. „Es gibt eine alte Regel: Wer bestellt, zahlt. Das muss auch für die Politik gelten – und zwar zu 100 Prozent“, sagte der BVMW-Geschäftsführer.
Zugleich warf Jerger der Bundesregierung handwerkliche Mängel bei der Umsetzung der geplanten Testpflicht vor. So sei etwa das Thema Datenschutz ungeklärt. Auch sei offen, ab wie vielen Kundenkontakten die Mitarbeiter Anspruch auf zwei Tests pro Woche hätten. „Gilt dies ab fünf oder 50 Kunden am Tag?“, fragte Jerger. Außerdem äußerte der Verbandsvertreter Zweifel an der ausreichenden Verfügbarkeit von Test-Kits. „Wir reden hier von rund 400 Millionen Test-Sets für zwei Monate.“
Testpflicht: Wirtschaft sieht Misstrauensvotum gegenüber Unternehmen
Jerger steht mit seiner Kritik an der Testpflicht nicht allein. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sagte, die Regelung sei eine „weitere Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten“. Die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, äußerte sich ebenfalls kritisch: „Statt bürokratischer Auflagen braucht es jetzt dringend Hilfe bei der Beschaffung von ausreichend Tests, die gerade für kleine und mittlere Unternehmen schwierig ist.“
Testpflicht: Kosten sind förderfähig
Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber. Grundsätzlich können die Firmen die Kosten für Schnelltests allerdings im Rahmen der Überbrückungshilfe III geltend machen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sind neben Desinfektionsmitteln und Schutzmasken auch Schnelltests und die Schulung von Beschäftigten zu Hygienemaßnahmen förderfähig. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten pro Beschäftigtem von 130 Euro bis Ende Juni.